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AGB - allgemeine Geshäftsbedingungen:
Die Firma BAYERWALD-MOTORRADTRANSPORTE transportiert rollfähige Motorräderab 179.- EUR je Fahrzeug inkl. MwSt. und Transportversicherung in einem geschlossenen Transporter oder auf einem PKW-Anhänger innerhalb ganz Deutschland.
Preise für Quads, Trikes, Gespanne und andere Gegenstände, sowie grenzüberschreitende Transporte auf Anfrage.
Der Auftraggeber ist verpflichtet das Transportgut bei Abholung bereits bezahlt zu haben, die Ware muß also bereits sein Eigentum sein. Für Anfahrten, bei denen es aus von BAYERWALD-MOTORRADTRANSPORTE nicht zu vertretenden Gründen zu keinem Transport kommt, ist eine Aufwandsentschädigung von 50,- EUR. vom Auftraggeber zu entrichten.
Eine Auftragserteilung wird nur in schriftlicher Form (Brief, Fax und eMail) entgegen genommen.
In der Auftragserteilung müssen Abholort und Lieferort mit Namen, Adressen sowie Handy und Telefonnummern (zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme) enthalten sein.
Innerhalb Deutschland entstehen zusätzliche Kosten nur für Wegegebühren, wie zum Beispiel Mautgebühr und Fährverbindung.
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im nationalen Verkehr nach HGB, im internationalen Verkehr nach CMR mit max. 8,33 SZR pro KG Rohgewicht. Eine entsprechende Versicherung haben wir bei der AXA abgeschlossen.
Bei Unfall, stark verschmutzten oder bei Nacht besichtigten Motorrädern ist unsererseits keine Haftung für Transportschäden.
Für mittransportierte Zubehörteile berechnen wir pro Karton/Teil (50x 50 x50 cm) zusätzlich 10.- EUR.
Der Transport wird schnellstmöglich nach Eingang der Auftragsbestätigung ausgeführt. Die Ware wird nach ca. 2 Wochen dem Empfänger zugestellt. Genaue Terminauskunft telefonisch oder schriftlich.
Sollte es doch einmal zu Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse kommen, kann die Firma BAYERWALD-MOTORRADTRANSPORTE nicht haftbar gemacht werden.
Bei Abholung und Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll der Firma BAYERWALD-MOTORRADTRANSPORTE der ordnungsgemäße Zustand des Transportgegenstandes festgehalten.
Bestehende Vorschäden am Transportgut sind in der Bestätigung mit aufzuführen.
Die Zahlung der Transportkosten wird bar bei Übergabe fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Die Firma BAYERWALD-MOTORRADTRANSPORTE behält sich vor die Ware solange zurück zu halten, bis die Transportkosten beglichen sind.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Tittling / Passau. |